Terms of service
Allgemeine Geschäftsbedingungen der HT-LAB
Stand: [01.2026]
Anbieter
HT-LAB
Inhaber: Jan Luca Miroslav Schuh
eingetragen unter der Geschäftsbezeichnung: heathered
Hummelstr 39
info@ht-lab.de
+49 177 1918819
USt-IdNr.: DE361110120
– nachfolgend „HT-LAB“ genannt –
§ 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen HT-LAB und seinen Kunden über den Verkauf von Waren, insbesondere Textilrohlingen, individualisierten Textilien und Merchandise-Produkten, sowie über damit verbundene Design-, Muster-, Veredelungs- und Produktionsleistungen.
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, soweit in einzelnen Bestimmungen ausdrücklich unterschieden wird.
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Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft überwiegend zu Zwecken abschließt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
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Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
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Individuelle Vereinbarungen zwischen HT-LAB und dem Kunden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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Abweichende Geschäftsbedingungen eines Unternehmenskunden gelten nur, wenn HT-LAB ihrer Einbeziehung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsgegenstand
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HT-LAB bietet insbesondere folgende Produkte und Leistungen an:
a) unveränderte Textilrohlinge und sonstige Blank-Produkte,
b) individuell bedruckte, bestickte, gravierte, genähte oder anderweitig veredelte Textilien,
c) individuelle Merchandise- und Textilproduktionen,
d) Design- und Musterentwicklung,
e) Erstellung von Stickdateien und sonstigen Produktionsdateien,
f) Beschaffung und Koordination von Produktionsleistungen. -
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung, dem Angebot, der Auftragsbestätigung, dem digitalen Proof, der Musterfreigabe oder einer sonstigen individuellen Vereinbarung.
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Abbildungen, Visualisierungen, Mock-ups, digitale Proofs und Produktfotos dienen der Darstellung des voraussichtlichen Produktionsergebnisses. Technisch unvermeidbare Abweichungen bleiben nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorbehalten.
§ 3 Vertragsschluss im Onlineshop
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Die Präsentation von Waren und Leistungen im Onlineshop stellt noch kein verbindliches Vertragsangebot dar.
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Der Kunde gibt durch Abschluss des Bestellvorgangs und Betätigung der abschließenden Bestellschaltfläche ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab.
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Der Eingang der Bestellung wird dem Kunden elektronisch bestätigt. Eine automatische Eingangsbestätigung stellt nur dann bereits eine Annahme dar, wenn dies ausdrücklich aus ihrem Inhalt hervorgeht.
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Der Vertrag kommt zustande, sobald HT-LAB die Bestellung ausdrücklich bestätigt, die Zahlung annimmt, mit der Bearbeitung des Auftrags beginnt oder die Ware versendet.
§ 4 Vertragsschluss bei individuellen Produktionsaufträgen
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Angebote von HT-LAB sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
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Ein Vertrag kommt insbesondere zustande durch:
a) die Bestätigung eines Angebots durch den Kunden,
b) die Bestätigung einer Auftragsbestätigung,
c) die Erteilung einer Produktionsfreigabe,
d) die Zahlung einer vereinbarten Vorauszahlung oder
e) den Beginn der Leistungserbringung mit Kenntnis des Kunden. -
Änderungen oder Ergänzungen eines bereits vereinbarten Leistungsumfangs können zu zusätzlichen Kosten und zu einer Anpassung der voraussichtlichen Lieferzeit führen.
§ 5 Digitale Proofs und Produktionsfreigabe
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Bei individualisierten Produktionen erhält der Kunde grundsätzlich vor Produktionsbeginn einen digitalen Proof, ein Mock-up oder eine vergleichbare digitale Darstellung zur Prüfung.
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Der digitale Proof ist vom Kunden insbesondere auf folgende Punkte zu kontrollieren:
a) Schreibweise und Inhalte,
b) Logo und Motiv,
c) Positionierung,
d) Proportionen und Größenverhältnisse,
e) Farben, soweit diese digital darstellbar sind,
f) Produkt, Variante und Veredelungsverfahren. -
Die Produktionsfreigabe erfolgt ausschließlich in Textform, insbesondere per E-Mail, Messenger-Nachricht, Kundenportal oder vergleichbarem elektronischem Kommunikationsweg. Eine rein mündliche Freigabe genügt grundsätzlich nicht.
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Mit der Produktionsfreigabe bestätigt der Kunde, dass der Proof hinsichtlich aller erkennbaren und dargestellten Merkmale seinen Vorgaben entspricht. Der freigegebene Proof gilt als verbindliche Grundlage der Produktion.
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HT-LAB ist nicht verpflichtet, vom Kunden übermittelte Inhalte auf Rechtschreibfehler, inhaltliche Fehler, technische Eignung oder die Verletzung von Rechten Dritter zu prüfen, soweit eine solche Prüfung nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
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Nach der Produktionsfreigabe gewünschte Änderungen werden nur nach gesonderter Abstimmung umgesetzt. Bereits entstandene Aufwendungen und Kosten sind vom Kunden zu tragen. HT-LAB darf hierfür ein neues Angebot erstellen, die Lieferzeit anpassen und eine erneute Freigabe verlangen.
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Die Produktion beginnt erst nach erfolgter Produktionsfreigabe und, soweit vereinbart, nach vollständigem Eingang der Vorauszahlung.
§ 6 Kundendateien und Mitwirkungspflichten
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Der Kunde hat die für die Produktion erforderlichen Informationen, Dateien, Größenangaben und sonstigen Inhalte vollständig, richtig und rechtzeitig bereitzustellen.
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Vom Kunden gelieferte Dateien müssen für das gewählte Produktionsverfahren geeignet sein. HT-LAB informiert den Kunden, soweit erkennbare technische Anpassungen erforderlich sind.
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Verzögerungen, die durch fehlende, unvollständige, fehlerhafte oder verspätet übermittelte Kundeninformationen entstehen, verlängern die angegebenen Produktions- und Lieferzeiten entsprechend.
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Entstehen HT-LAB durch fehlende oder fehlerhafte Mitwirkung des Kunden zusätzliche Aufwendungen, können diese gesondert berechnet werden.
§ 7 Rechte an übermittelten Inhalten
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Der Kunde versichert, dass er über sämtliche Rechte, Einwilligungen und Berechtigungen verfügt, die für die Nutzung, Bearbeitung und Produktion der von ihm bereitgestellten Logos, Marken, Bilder, Texte, Schriften und sonstigen Inhalte erforderlich sind.
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Der Kunde räumt HT-LAB die für die Vertragsdurchführung erforderlichen Nutzungsrechte an den übermittelten Inhalten ein.
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Der Kunde stellt HT-LAB von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer vertragsgemäßen Verwendung der vom Kunden bereitgestellten Inhalte geltend gemacht werden. Dies gilt nicht, soweit der Kunde die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.
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HT-LAB ist berechtigt, die Ausführung eines Auftrags abzulehnen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die bereitgestellten Inhalte gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstoßen.
§ 8 Digitale Entwürfe, Designs und Produktionsdateien
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Sämtliche von HT-LAB selbst entwickelten Designs, Entwürfe, Mock-ups, Stickdateien, Druckdaten, Vektordateien, Schnitte, technischen Unterlagen und sonstigen Produktionsdateien verbleiben im geistigen Eigentum von HT-LAB, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes in Textform vereinbart wurde.
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Die Bezahlung eines Endprodukts beinhaltet nicht automatisch die Übertragung oder Herausgabe offener Arbeits-, Design- oder Produktionsdateien.
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Eine Nutzung, Bearbeitung, Weitergabe oder Produktion der von HT-LAB erstellten Entwürfe durch den Kunden oder durch Dritte ist nur im Umfang der ausdrücklich eingeräumten Nutzungsrechte zulässig.
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Die Übertragung weitergehender, ausschließlicher oder zeitlich, räumlich und sachlich unbeschränkter Nutzungsrechte bedarf einer gesonderten Vereinbarung und kann zusätzlich vergütet werden.
§ 9 Digitale Vorschauen und physische Muster
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Digitale Vorschauen und digitale Proofs sind grundsätzlich kostenfrei, sofern im jeweiligen Angebot nichts anderes vereinbart wurde.
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Physische Muster, Materialmuster und individualisierte Produktionsmuster sind kostenpflichtig. Der konkrete Preis wird vor der Herstellung mitgeteilt.
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Bei anschließender Serienproduktion wird der Preis eines physischen Musters zu 50 Prozent auf die Serienproduktion angerechnet. Dies gilt nur für ein Muster je Produkt oder Ausführung und nur, wenn die Serienproduktion unmittelbar auf Grundlage dieses Musters bei HT-LAB beauftragt wird.
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Weitere Muster, geänderte Muster oder Muster aufgrund nachträglicher Änderungswünsche werden nicht angerechnet, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
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Ein handgefertigtes oder einzeln produziertes Muster kann geringfügig von der späteren Serienproduktion abweichen, soweit diese Abweichungen produktions- oder materialbedingt, branchenüblich und für den Kunden zumutbar sind.
§ 10 Preise und Zahlungsbedingungen
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Es gelten die im Onlineshop oder im jeweiligen Angebot angegebenen Preise.
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Gegenüber Verbrauchern werden Gesamtpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben, soweit Umsatzsteuer anfällt. Gegenüber Unternehmern können Preise als Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer ausgewiesen werden.
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Versandkosten, Zollabgaben, Einfuhrabgaben und sonstige Nebenkosten werden gesondert ausgewiesen oder individuell vereinbart.
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Die Zahlung erfolgt ausschließlich im Voraus, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
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HT-LAB ist erst nach vollständigem Zahlungseingang zur Aufnahme der Produktion oder zum Versand verpflichtet, sofern keine abweichende Vereinbarung besteht.
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Bei umfangreichen oder langfristigen Produktionen kann HT-LAB Abschlagszahlungen oder Anzahlungen verlangen.
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Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. HT-LAB ist berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich fälliger Forderungen auszusetzen.
§ 11 Liefer- und Produktionszeiten
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Mitgeteilte Produktions-, Fertigstellungs- und Lieferzeiten sind grundsätzlich unverbindliche Schätzungen, sofern ein Termin nicht ausdrücklich als verbindlicher Fixtermin vereinbart wurde.
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Die voraussichtliche Lieferzeit wird dem Kunden abhängig von Produkt, Menge, Veredelungsverfahren, Materialverfügbarkeit und Produktionsauslastung individuell mitgeteilt.
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Die Lieferzeit beginnt erst, wenn:
a) alle erforderlichen Dateien und Informationen vorliegen,
b) die Produktionsfreigabe erteilt wurde und
c) vereinbarte Vorauszahlungen vollständig eingegangen sind. -
Bei erkennbaren Verzögerungen informiert HT-LAB den Kunden innerhalb eines angemessenen Zeitraums.
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Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind. Zusätzliche Kosten entstehen dem Kunden hierdurch nur, wenn dies vorab vereinbart wurde.
§ 12 Höhere Gewalt und Leistungshindernisse
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HT-LAB haftet nicht für Verzögerungen oder die vorübergehende Unmöglichkeit der Leistung, die auf Ereignissen beruhen, die außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von HT-LAB liegen.
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Hierzu gehören insbesondere Naturereignisse, Krieg, behördliche Maßnahmen, Epidemien, Pandemien, Streiks, Aussperrungen, Energieausfälle, Transportstörungen, Lieferantenausfälle, Rohstoffmangel, Betriebsstörungen und vergleichbare Ereignisse.
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Die Leistungsfristen verlängern sich für die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit.
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Dauert das Leistungshindernis so lange an, dass einer Partei das Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann, gelten die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte.
§ 13 Materialverfügbarkeit und gleichwertige Produkte
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Ist ein vereinbarter Textilrohling, eine Farbe, eine Größe oder ein Material vor Produktionsbeginn nicht oder nicht rechtzeitig verfügbar, informiert HT-LAB den Kunden.
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Ein Ersatzprodukt wird nur eingesetzt, wenn es hinsichtlich Qualität, Funktion, Material, Passform und Verwendungszweck vergleichbar ist und der Austausch für den Kunden zumutbar ist.
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Bei wesentlichen Änderungen holt HT-LAB vor der Produktion eine erneute Freigabe ein.
§ 14 Produktionsbedingte Abweichungen und Toleranzen
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Textilien und Veredelungsverfahren unterliegen material- und produktionsbedingten Schwankungen.
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Geringfügige und zumutbare Abweichungen stellen keinen Mangel dar, soweit sie branchenüblich sind und die vereinbarte Verwendung nicht beeinträchtigen. Dies kann insbesondere betreffen:
a) geringe Farbabweichungen zwischen Bildschirmdarstellung, Proof, Muster und Endprodukt,
b) Farbunterschiede zwischen verschiedenen Stoff- oder Farbchargen,
c) geringfügige Abweichungen bei Druck- und Stickpositionen,
d) geringfügige Größen- und Maßabweichungen im Rahmen üblicher Textiltoleranzen,
e) Unterschiede in Stoffstruktur, Faserbild, Grammatur oder Oberflächenbeschaffenheit,
f) technisch bedingte Unterschiede zwischen Einzelmuster und Serienproduktion. -
Eine Abweichung gilt nicht als bloße Toleranz, wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit oder die gewöhnliche beziehungsweise vertraglich vorausgesetzte Verwendung wesentlich beeinträchtigt.
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Größenangaben der Hersteller sind Richtwerte. Produktions- und chargenbedingte Maßabweichungen im branchenüblichen Rahmen bleiben vorbehalten.
§ 15 Mehr- und Minderlieferungen bei Serienproduktionen
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Gegenüber Unternehmern sind bei individuell angefertigten Serienproduktionen Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu fünf Prozent der vereinbarten Gesamtmenge zulässig, sofern dies produktionstechnisch bedingt und für den Kunden zumutbar ist.
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Berechnet wird die tatsächlich gelieferte Menge.
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Absatz 1 gilt nicht gegenüber Verbrauchern und nicht, wenn eine exakte Liefermenge ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurde.
§ 16 Versand, Gefahrübergang und Annahme
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Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse.
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Gegenüber Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung grundsätzlich erst mit Übergabe der Ware an den Verbraucher oder einen von ihm bestimmten Empfänger über.
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Gegenüber Unternehmern geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an das mit dem Versand beauftragte Transportunternehmen über, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
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Der Kunde ist verpflichtet, bei der Bestellung eine vollständige und korrekte Lieferadresse anzugeben.
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Wird eine Sendung wegen einer fehlerhaften Kundenangabe, einer verweigerten Annahme oder eines sonstigen vom Kunden zu vertretenden Umstands zurückgesendet, kann HT-LAB die tatsächlich entstandenen Kosten einer erneuten Versendung berechnen.
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Nimmt der Kunde die ordnungsgemäß angebotene Ware nicht an, gelten die gesetzlichen Vorschriften zum Annahmeverzug. HT-LAB kann angemessene zusätzliche Lager- und Versandkosten verlangen.
§ 17 Transportschäden und verlorene Sendungen
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Kunden werden gebeten, Sendungen bei Erhalt auf sichtbare Transportschäden zu prüfen und erkennbare Schäden möglichst unmittelbar beim Transportunternehmen zu dokumentieren.
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Die Unterlassung einer solchen Meldung berührt bei Verbrauchern nicht deren gesetzliche Mängelrechte.
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Unternehmer haben erkennbare Transportschäden und Fehlmengen unverzüglich nach Erhalt gegenüber dem Transportunternehmen und HT-LAB anzuzeigen.
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HT-LAB unterstützt den Kunden im Rahmen des Zumutbaren bei der Klärung verlorener oder beschädigter Sendungen.
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Die gesetzliche Haftungsverteilung sowie die Regelungen zum Gefahrübergang bleiben unberührt.
§ 18 Eigentumsvorbehalt
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Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag bleibt die gelieferte Ware Eigentum von HT-LAB.
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Gegenüber Unternehmern bleibt die Ware bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung Eigentum von HT-LAB.
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Der Kunde darf Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen.
§ 19 Widerrufsrecht bei Blank-Produkten
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Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen über nicht individualisierte Blank-Produkte grundsätzlich das gesetzliche Widerrufsrecht zu.
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Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung und dem Muster-Widerrufsformular, die dem Verbraucher vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt werden.
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Unternehmern steht kein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
§ 20 Ausschluss des Widerrufsrechts bei individualisierten Waren
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Bei Verträgen über Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.
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Hierzu gehören insbesondere nach Kundenvorgaben bedruckte, bestickte, gravierte, genähte, gefärbte, gelabelte oder anderweitig individualisierte Textilien und Merchandise-Produkte.
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Der Kunde wird vor Abgabe seiner Bestellung beziehungsweise Produktionsfreigabe darauf hingewiesen, wenn es sich um eine individuell angefertigte Ware handelt, für die das gesetzliche Widerrufsrecht ausgeschlossen ist.
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Die Produktionsfreigabe dokumentiert die verbindlichen Kundenvorgaben. Sie ist jedoch nicht allein der rechtliche Grund für den Ausschluss des Widerrufsrechts. Maßgeblich ist die individuelle Anfertigung der Ware nach Kundenvorgaben.
§ 21 Mängelrechte und Nacherfüllung
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Für Mängel gelten die gesetzlichen Mängelrechte, soweit nachfolgend nichts wirksam Abweichendes geregelt ist.
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Ein Mangel liegt insbesondere vor, wenn die Ware bei Gefahrübergang nicht der vereinbarten Beschaffenheit oder dem verbindlich freigegebenen Proof entspricht und keine zulässige produktionsbedingte Toleranz vorliegt.
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Kein Mangel liegt insbesondere vor bei:
a) Fehlern, die im freigegebenen Proof bereits erkennbar waren,
b) fehlerhaften oder ungeeigneten Kundendateien, soweit HT-LAB den Fehler nicht zu vertreten hat,
c) einer vom Kunden falsch gewählten Größe, Farbe oder Produktvariante,
d) branchenüblichen und zumutbaren Produktionsabweichungen,
e) Schäden durch falsche Behandlung, unsachgemäße Nutzung oder Nichtbeachtung der Pflegehinweise,
f) natürlichem Verschleiß. -
Liegt ein von HT-LAB zu vertretender Mangel vor, gelten die gesetzlichen Ansprüche auf Nacherfüllung. HT-LAB ist zunächst Gelegenheit zur Prüfung und Nacherfüllung zu geben.
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Der Kunde darf mangelhafte Ware nicht eigenmächtig verändern, nachbearbeiten, weiterveredeln oder durch Dritte reparieren lassen, bevor HT-LAB Gelegenheit zur Prüfung erhalten hat. Anderenfalls können Ansprüche entfallen, soweit die Prüfung oder Nacherfüllung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird.
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Gegenüber Verbrauchern gelten uneingeschränkt die gesetzlichen Vorschriften über Mängelrechte und Verjährung.
§ 22 Prüfung und Mängelanzeige bei Unternehmern
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Unternehmer haben die Ware unverzüglich nach Ablieferung auf Menge, Art und erkennbare Mängel zu untersuchen.
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Offensichtliche Mängel und Fehlmengen sollen HT-LAB innerhalb von sieben Kalendertagen nach Erhalt in Textform mitgeteilt werden. Verdeckte Mängel sollen innerhalb von sieben Kalendertagen nach ihrer Entdeckung angezeigt werden.
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Ist der Kunde Kaufmann, gelten ergänzend die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten.
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Die Anzeige soll eine nachvollziehbare Beschreibung und geeignete Fotos des beanstandeten Mangels enthalten.
§ 23 Pflegehinweise
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Der Kunde hat die am Produkt, auf der Verpackung, in der Produktbeschreibung oder gesondert mitgeteilten Pflege- und Nutzungshinweise zu beachten.
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Für Schäden, Farbverluste, Ablösungen, Einlaufen oder sonstige Beeinträchtigungen, die auf eine unsachgemäße Behandlung, falsche Waschtemperatur, ungeeignete Wasch- oder Reinigungsmittel, Trocknerbenutzung oder andere Verstöße gegen Pflegehinweise zurückzuführen sind, haftet HT-LAB nicht.
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Gesetzliche Ansprüche wegen bereits bei Gefahrübergang bestehender Mängel bleiben unberührt.
§ 24 Haftung
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HT-LAB haftet unbeschränkt:
a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
b) bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
c) nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes,
d) bei ausdrücklich übernommenen Garantien und
e) in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung. -
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
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Im Übrigen ist die Haftung von HT-LAB für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
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Gegenüber Unternehmern haftet HT-LAB nicht für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Produktionsausfall oder sonstige Folgeschäden, soweit keine Haftung nach Absatz 1 besteht.
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Soweit die Haftung von HT-LAB ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von HT-LAB.
§ 25 Speicherung von Produktionsdaten
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HT-LAB darf kunden- und auftragsbezogene Produktionsdaten, Proofs, Stickdateien, Druckdaten, Einstellungen und sonstige technische Unterlagen speichern, soweit dies für die Vertragsabwicklung, Dokumentation oder spätere Nachbestellungen erforderlich ist.
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Ein Anspruch auf eine dauerhafte Speicherung oder jederzeitige Wiederverfügbarkeit der Daten besteht nicht.
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Der Kunde ist dafür verantwortlich, eigene Originaldateien und Inhalte selbstständig zu sichern.
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Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach der gesonderten Datenschutzerklärung.
§ 26 Referenznutzung
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HT-LAB darf Fotos und Darstellungen der gefertigten Produkte zu eigenen Referenz- und Präsentationszwecken verwenden, insbesondere auf der Website, in sozialen Medien, in Präsentationen und im Portfolio.
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Dies gilt nicht, wenn:
a) der Kunde der Referenznutzung vor Veröffentlichung in Textform widerspricht,
b) eine Vertraulichkeitsvereinbarung entgegensteht oder
c) überwiegende berechtigte Interessen des Kunden entgegenstehen. -
Personenbezogene Daten, nicht öffentliche Unternehmensinformationen oder erkennbare Abbildungen von Personen werden nur im gesetzlich zulässigen Umfang oder nach entsprechender Einwilligung veröffentlicht.
§ 27 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
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Verbraucher dürfen mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder aus demselben Vertragsverhältnis stammenden Forderungen aufrechnen.
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Unternehmer dürfen nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
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Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausgeübt werden, soweit gesetzlich zulässig.
§ 28 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
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Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
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Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.
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Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Nürnberg.
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Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
§ 29 Vertragssprache und Kommunikation
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Vertragssprache ist Deutsch, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vertragssprache vereinbart wurde.
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Rechtserhebliche Erklärungen im Zusammenhang mit Proofs, Freigaben, Änderungen und Reklamationen können in Textform erfolgen, soweit keine strengere gesetzliche Form vorgeschrieben ist.
§ 30 Schlussbestimmungen
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Änderungen und Ergänzungen individueller Vereinbarungen sollen aus Beweisgründen in Textform festgehalten werden.
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Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
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HT-LAB nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist hierzu nicht verpflichtet, sofern keine abweichende gesetzliche Verpflichtung besteht.